Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Hofanlage wohl eines ehemaligen Adelssitzes, später bürgerlicher Besitz. Das Herrenhaus, ein zweigeschossiger Walmdachbau an der östlichen Ortsmauer, prägt das Stadtrandbild. Verputztes Bruchsteinmauerwerk mit axialer Fensterteilung und Sandsteingewänden. Dachreiter wie ursprünglich auch auf dem Frankfurter Hof (Hauptstraße 43). Kellereingang 1661 mit den Initialen (..)LW. Eingang mit Wappen derer von Gall. Um 1740 besaß das Haus ein Herr von Uffenbach aus Frankfurt. Die Erben verkauften das Haus 1758 an den Kurmainzischen Rat von Gall, der in St. Gallus ein Ehrenbegräbnis hatte. Nach weiterem Besitzwechsel 1896 an Dr. Noerdlinger, daher in der Literatur "Noerdlingersches Wohnhaus".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |