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Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus eines ehemaligen Zweiseithofes mit seitlicher, überdachter Toreinfahrt, die Wirtschaftsgebäude nicht erhalten. Das Erdgeschoss des verputzten Baues massiv erneuert, im Obergeschoss bei dreiachsiger Gliederung der Fassade vermutlich konstruktives Rähmfachwerk des 17./18. Jahrhunderts vorhanden, Krüppelwalmdach mit alter Biberschwanzziegeldeckung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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