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Giebelständiges, zurückliegendes Wohnhaus mit Krüppelwalmdach. Der breit gelagerte Bau von repräsentativen Proportionen besitzt unter Putz vermutlich eine Sichtfachwerkkonstruktion des 17/18. Jahrhunderts.
Städtebaulich ist hier die historische Winkelhaftigkeit dieses Ortsbereiches noch ablesbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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