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Gehöft des späten 18. Jahrhunderts auf schmaler Grundstücksfläche am Mainufer. Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus, im Erdgeschoss teilmassiv. Traufständige Scheune aus Bruchsteinmauerwerk; dazwischen mainseitig kleiner Verbindungstrakt mit alten Biberschwanzziegeln wie beim Wohnhaus. Straßenseitige, den kleinen Innenhof abschließende Bruchsteinmauer zwischen Wohnhaus und Scheune, hier Pforte mit Sandsteinlaibung, deren Sturz eine Jochform hat. Gut erhaltenes Beispiel eines befestigten, geschlossenen Kleingehöftes am Mainufer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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