Synagogengasse 1 und 2
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Main-Taunus-Kreis
Flörsheim
  • Synagogengasse 1
  • Synagogengasse 2
Ehemalige Synagoge
Flur: 24
Flurstück: 512/68, 648/68

Der ehemalige Synagogenhof der jüdischen Gemeinde Flörsheim wird zur Gasse hin durch eine Bruchsteinmauer abgeschlossen. Die Synagoge wurde 1938 zerstört und später abgeräumt. Das noch vorhandene Gemeindehaus im Kern ein Fachwerkbau des 17. Jahrhunderts über mächtigem Gewölbekeller. Die Hauptfassade im 19./20. Jahrhundert erneuert. Im Zuge der Sanierung und Restaurierung des Hauses Fund einer kleinen Mikwe wohl des 19. Jahrhunderts unmittelbar davor. Die Fundamente der Synagoge jetzt freigelegt und erhöht dargestellt. Von besonderer Bedeutung war dabei die Entdeckung der bisher verputzten Giebelinnenwand der Synagoge, die an das Wohnhaus anlehnt. Dargestellt sind unterschiedlich gut erhaltene Psalme in rahmenden Kartuschen (18. Jahrhundert). Neben der ältesten Mikwenanlage in der Hauptstraße 53 das wichtigste Zeugnis der jüdisch-deutschen Geschichte Flörsheims.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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