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Fachwerkbau des 18. Jahrhunderts, traufständig an der Straße gelegen. Ständerkonstruktion auf Bruchsteinsockel mit gabelartig angeordneten Streben, rundbogiges Sandsteingewände des Kellerzugangs. Straßenbildprägendes, stattliches Scheunengebäude, das Aufschluss über die ortsgeschichtliche Entwicklung von Flörsheim gibt.
In jüngster Zeit saniert und zum Wohnhaus umgebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |