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Straßenbildprägendes, giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus, Nebengebäude und Scheune des 17./18. Jahrhunderts, sowie seitlich anschließende, überdachte Toreinfahrt mit kräftigem, barock profiliertem Gesims. Am Wohnhaus mit Krüppelwalm ist wegen Größe, Gliederung und Details barockes Sichtfachwerk zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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