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Verputztes, teils verkleidetes, teils verschiefertes Fachwerkwohnhaus mit Bruchsteinsockel und massivem Erdgeschoss. An der Sandstein-Laibung des seitlichen rundbogigen Hoftores bezeichnet: 1683 HLB. Unter Verkleidung und Verputz Sichtfachwerk verborgen. Im Straßenraum wichtig die hier noch sehr einheitliche, giebelständige Reihung der Wohnhäuser von Hofreiten mit den zugehörigen überdachten Hoftoren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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