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Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus mit Krüppelwalm. Einfaches Rähmfachwerk mit symmetrisch gestellten, geschosshohen Streben und profilierter Schwelle, um 1700. Die giebelständige Reihung von Wohnhäusern ehemaliger Hofreiten ist an dieser Stelle in exemplarischer und für das Straßenbild bestimmender Form erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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