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Fachwerkwohnhaus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts mit einem Ladeneinbau des 19. Jahrhunderts im Erdgeschoss. Der zweigeschossige Bau mit Krüppelwalm, leichtem traufseitigem Geschossüberstand, vorstehenden Pfettenköpfen und relativ regelmäßiger Verteilung der Fenster wurde in jüngster Zeit freigelegt und saniert.
Städtebaulich wichtiger, repräsentativer Eckbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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