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Gegründet 1765 von Georg Ludwig Müller, Mainz, auf Betreiben der Mainzer Karthäuser. Qualitätvoller, zehnachsiger Barockbau in strenger Gliederung mit axialer Lage der rundbogigen Toreinfahrt; diese mit profiliertem Sandsteingewände und Wappenschild im Schlussstein. Symmetrische Anordnung der Rechteckfenster mit schlichten Sandsteingewänden in dem ursprünglich verputzten Bruchsteinmauerwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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