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Mehrfamilienwohnhaus in exponierter Ecklage, errichtet 1914 in der Formensprache des Heimatstils. Die Gestaltung berücksichtigt die städtebauliche Situation: Über der im Erdgeschoss abgeschrägten Ecke polygonal auskragender, überhöhter Erker mit geschweifter Haube, seitlich Zwerchhaus mit Mansarddach und in gleichem Umriss einbeschriebenem, schmalem Risalit. Putzbau, Sockelzone mit Rustika, Balkon mit gusseisernem Geländer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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