Außerhalb Ortslage Obermühle, Wappenstein
Außerhalb Ortslage Obermühle, Scheune
Außerhalb Ortslage Obermühle, Wohnhaus
Außerhalb Ortslage, Obermühle, Wohnhaus
Außerhalb Ortslage Obermühle, Wirtschaftsgebäude
Außerhalb Ortslage Obermühle, Wirtschaftsgebäude
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Main-Taunus-Kreis
Flörsheim
  • Obermühle 10
Obermühle
Flur: 32
Flurstück: 262/114

Zu den Bauten der Ober- oder Engelsmühle gehören heute die Wirtschaftsgebäude eines Nachbarhofes (Fachwerkwohnhaus abgegangen), beide Anlagen aus dem 17./18. Jahrhundert. Der alte Mühlgraben noch sichtbar. Die Gebäude stehen winklig zueinander und werden durch Bruchsteinmauern zusammengeschlossen. Hofzugang in der Mauer mit rundbogigem Sandsteingewände, darin Datierung 1749 und Mühlwappen. Wohnhaus der Engelsmühle verputzt, massives Unter- und Fachwerkobergeschoss mit hohem Krüppelwalmdach, Giebel mit regelmäßiger Fensteranordnung und Hausfigurnische an der Ecke, im Kern 17. Jahrhundert mit späteren Veränderungen. Hohe Scheune und angrenzender Stall in Bruchsteinmauerwerk, die Scheune durch Maueranker datiert 1768. Sandsteintreppe und segmentbogige -laibung mit dem Mühlwappen führen zum erhöht gelegenen Nutzgarten. Gefasste barocke Hausmadonna ins Innere verbracht.

Die Wirtschaftsgebäude des Nachbarhofes (Scheune mit Krüppelwalmdach, Stall und Rückwand der erneuerten Remise) ebenfalls in Bruchsteinmauerwerk, 17./18. Jahrhundert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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