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Seit 1876 Bestattungen, 1908 um das Doppelte seiner Fläche vergrößert. Mittig Lindenallee mit Kreuzgrabmal der Pfarrer der Pfarrgemeinde St. Gallus. Denkmalwert weiterhin künstlerisch herausragende Grabmäler. Grabstelle Georg Habicht, entstanden um 1940. Relief mit Darstellung des Todes. Grabmal Familie Schichtel. Ehemals auch Grabmal Joh. Kraus von 1935. Sandsteinkruzifix in zeittypischer Darstellung. Dieses abgeräumt 2008.
Das Friedhofsareal ist inklusive der umlaufenden Einfriedung, seiner Portale, dem kleinen Gebäude in der Südostecke, der Lindenallee und einzelner herausragender Grabmäler als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |