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Wegkreuz von 1817, Korpus in detailreicher volkstümlicher Darstellung. Im Sockel Stifterinschrift: "DIESES KREUZ HAT AUFRICHTEN LASEN JACOB SCHIERSTEIN UND DESEN EHEFRAU EVA VON FLOERSHEIM IM JAHR 1817".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |