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Sandsteinfigur des Hl. Nepomuk auf barockem, von Voluten flankiertem Sockel mit 1753 datierter Inschrift. Der Heilige mit den Attributen Kruzifix und Märtyrerpalme in detailreicher, zugleich volkstümlicher Darstellung. Der ursprünglich auf der Weilbachbrücke postierte Brückenheilige (entsprechend dem ehemaligen Verlauf des Weilbaches weiter nordöstlich) besitzt neben künstlerischer auch historische Bedeutung als Wegmarkierung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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