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Gut erhaltener Zweiseithof des 18. Jahrhunderts. Das zweigeschossige, giebelständige Wohnhaus mit Krüppelwalm, eine Rähmkonstruktion der Zeit um 1700. Stallanbau des 19. Jahrhunderts, teils massiv, teils Fachwerk.
Freistehende rückwärtige Scheune in Feldsteinmauerwerk, zur Hälfte unterkellert, rundbogige Sandsteinlaibung des Kellereingangs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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