Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständige Villa mit Satteldach, eingeschossiger Putzbau über hohem Sockelgeschoss aus Sandstein, nach Süden risalitartiger Anbau mit polygonalem Turmaufsatz. In den Sandsteingewänden der Fenster strenge Stabornamentik, die Öffnungen im Sockel mit Jugendstilvergitterungen. Der Giebel verschindelt, hier ausladende, hölzerne Blumengalerie mit Pultverdachung. Über dem südlich gelegenen Eingang ebenfalls Pultdach auf Holzstützen. Rückwärtig eingeschossiger Anbau mit Dachterrasse. Das Gartengelände der Villa zur Straße durch eine Sandsteinmauer mit spitz überdachtem Portal abgegrenzt.
Das hoch aufragende Wohnhaus wurde 1902 von Heinrich Metzendorf entworfen, Bauherr war der Malermeister und Bauunternehmer Leonhardt Hoehling. Ein identisch ausgeführtes Wohnhaus entstand mit der Villa Berkheim gleichzeitig an der Darmstädter Straße (Nr. 247).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |