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Der alte Friedhof an der Raunheimer Straße wurde 2017 entwidmet. Das Areal ist fast vollständig von einer Mauer umgeben, die teilweise in Bruchstein und teilweise in Backstein ausgeführt ist. In der Umfassungsmauer sind mehrere Grabsteine integriert, von denen insbesondere 13 Sandsteinkreuze von historischer Bedeutung sind. Die Kreuze sind in verschiedenen Variationen ausgeführt, teilweise mit gekreuzigtem Christus-Korpus. Der Erhaltungszustand ist unterschiedlich.
Auf der Rasenfläche Gedenkstein für russische Fremdarbeiter des Ersten und Zweiten Weltkrieges. Kompakte Sandsteinstele auf hohem Sockel, profilierte Plinthe und Abschlussplatte.
Umfassungsmauer und Sandsteinkreuze sind aus künstlerischen und historischen Gründen zu erhalten. Dem Gedenkstein für die Opfer von Zwangs- und Gewaltherrschaft kommt ein besonderer historischer Zeugniswert zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |