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Zweigeschossiges, verputztes Fachwerkwohnhaus des 17./18. Jahrhunderts mit massiv erneuertem Erdgeschoss, Satteldach; im Obergeschoss wahrscheinlich Sichtfachwerk erhalten. Geschossteilung mit Holzgesimsen, Proportion und Fensterverteilung ergeben ein ausgewogenes Gesamtbild.
Städtebaulich von Bedeutung die Gegenüberstellung trauf- und giebelständiger Gebäude in der Biegung der Schloßstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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