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Ursprünglich ein offenbar dreigeschossiges, traufständiges Fachwerkackerbürgerhaus mit ehemals hohem hallenartigen Erdgeschoß; das Fachwerkgefüge stammt aus der Zeit um 1700 und ist mit Schnitzereien reich verziert. Die überbaute Durchfahrt führt in den zum benachbarten Gebäude Nr. 6 gehörigen Hof. Zwerchhaus mit Krüppelwalm und erhaltener Firstnadel, das Zwerchhaus diente ursprünglich zur Bestückung der Dachgeschosse mit Lagergut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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