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Fachwerkwohnhaus mit leicht überkragendem Obergeschoss, gemauertem Sockel, teilmassivem Erdgeschoss und Satteldach. Die schlichte Rähmkonstruktion mit völlig symmetrischer, dekorativer Stellung der Hölzer ist um 1700 zu datieren.
In seiner giebelständigen Stellung bedeutender Blickpunkt in der Biegung der Schloßstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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