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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit Satteldach, dessen Rähmkonstruktion wie die des Nachbarhauses ins Ende des 17. Jahrhunderts zu datieren ist; mit diesem zusammen ein wirkungsvolles Ensemble. Der Bau zeigt halbe Mannfiguren mit Kopfwinkeln als Eckverstrebungen der Stirnseite sowie geschosshohe, z.T. gekrümmte Streben in regelmäßiger Anordnung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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