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Hofreite des 17./18. Jahrhunderts in unüblicher Anordnung der Baukörper. Die Fachwerkscheune giebelständig an der Straße, das Wohnhaus hingegen traufständig im Hofbereich gelegen. Die Hofanlage schließt ein in der Straßenbiegung gelegenes Bruchstein-Nebengebäude mit störenden Anbauten.
Das zweigeschossige Wohnhaus mit Krüppelwalmdach in schlichter Rähmkonstruktion mit geschosshohen, naturwüchsig gekrümmten Hölzern. Die zugehörige Scheune als Ständerbau mit ähnlichen Konstruktionsdetails; heute zu Wohnzwecken umgebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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