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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus der zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts mit Krüppelwalmdach. Der Rähmbau mit massiv erneuertem Erdgeschoss und regelmäßiger, enger Stellung geschosshoher Streben und Pfosten im Obergeschoss, markiert mit seiner abgeschrägten Giebelwand die Zufälligkeiten des Verlaufs der historischen Grundstücksgrenze.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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