Ehemaliges Kurhaus, Alleestraße 2 und 4-6
Ehemaliges Kurhaus, Alleestraße 4-6
Alleestraße 2, Zustand Juli 2024 (Foto: Alessa Grigull, LfDH)
Alleestraße 4-6, Zustand Juli 2024 (Foto: Alessa Grigull, LfDH)
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Main-Taunus-Kreis
Flörsheim
Bad Weilbach
  • Alleestraße 2
  • Alleestraße 6
  • Alleestraße 4
Ehemaliges Kurhaus
Flur: 13
Flurstück: 70/45, 70/46

Ehemaliges Kurhaus, errichtet von den Architekten Seebold und Brückmann 1837/38. Ursprünglich ein Komplex von drei eigenständigen, sowohl im Nutzen als auch in ihrem Grundriss aufeinander bezogenen Baukörpern, auf rechteckiger Grundfläche in abnehmender Geschosszahl hintereinander angelegt. Hiervon der südlichste, ehemals einstöckige Bau mit Ställen und Remise verschwunden. Dreistöckiges Hauptgebäude von 17 Achsen mit Souterrain und Mezzanin, ehemals mit Kurräumen und Fremdenzimmern. Mit seinen nach Süden ausgebildeten Eckrisaliten auf das Nebengebäude, das Kavaliershaus, bezogen, bestehend aus zwei zweigeschossigen Pavillons mit einstöckigem Verbindungsbau; frühere Nutzung Ställe, Remisen, weitere Wohn- und Wirtschaftsräume. Es entstand ein umschlossener Hof mit einer alten Kastanie im Zentrum. Bei der Sanierung der 1980er Jahre aufgrund schwerwiegender Bauschäden das Hauptgebäude entkernt, Balkone hinzugefügt; vom Kavaliershaus ein Pavillon und der Zwischentrakt nach historischem Vorbild erneuert.

Architektonische Gestaltung der Baukörper von klassizistischer Strenge in verputztem Mauerwerk mit Werksteingliedern.

Schlichte, aber raffinierte Wandgliederung des Hauptgebäudes mittels Rustizierung des Sandstein-Sockelgeschosses, Nutung des Erdgeschosses, doppeltem umlaufendem Sandsteingesims und profilierten Fenstergewänden vom ersten Stock an, flache Walmdächer mit regelmäßigen Gaubenreihen. Fast unmerkliche Rhythmisierung der gleichförmigen Fensterreihung in 5/7/5 Achsen sowie Hervorhebung des "piano nobile" durch die umlaufende Sohlbank und die profilierten, abgesetzten Fensterstürze.

Die Weilbacher Bauten sind ein seltenes Beispiel erhaltener Kurarchitektur des frühen 19. Jahrhunderts.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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