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Spätbarockes Wegkreuz aus Sandstein, datiert 1796, Kreuzfuß und Sockel erneuert. Kreuztitel und Corpus sind weitgehend dem Grund des Kreuzstammes verhaftet. Corpus in leicht gelängten Proportionen und fließenden Detailformen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |