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Verputztes, eingeschossiges Wohnhaus des 18. Jahrhunderts mit Feldsteinsockel und Krüppelwalm, barocken Sandstein-Hofpfosten und straßenseitig angrenzender Scheune, diese z. T. in Feldsteinmauerwerk. Städtebaulich und geschichtlich von Interesse die Eingeschossigkeit des traufständigen Wohnhauses mit Krüppelwalm, die eine Vorstellung von der ursprünglichen Größe vieler Hofreiten im Ort gibt. Eine Vergrößerung des 19. Jahrhunderts betraf Scheune und Hoftor, das durch Aufsetzer auf den Sandsteinpfeilern erhöht und überdacht wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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