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Verputztes, zweigeschossiges Wohnhaus mit Krüppelwalm in wichtiger Ecklage. Gut proportioniertes Gebäude in typischer Gestaltung der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit rein konstruktivem Fachwerk auf massivem Erdgeschoss sowie traufseitig symmetrisch zur mittigen Tür angeordneten Fenstern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |