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Zweigeschossiger, repräsentativer Fachwerkbau des 17. Jahrhunderts - ehemals Gasthof - mit künstlerisch qualitätvollem Sichtfachwerk. Das Erdgeschoss in jüngerer Zeit zum größten Teil massiv erneuert. Im Obergeschoss kräftige Mannfiguren mit geschnitzten Kopfwinkelhölzern, gebogenen Streben, z.T. auch Gegenstreben; stark profilierte Schwelle und Rähm. Als ehemaliges Rathaus (1934-1971) von großer ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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