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Der traufständige, um 1800 errichtete Gasthof besitzt ein unverändertes Obergeschoss in typischer, klassizistisch schlichter Fensterreihung. Im stark veränderten Erdgeschoss die alten hölzernen Torflügel der Hofeinfahrt mit Fächerornamentik erhalten. Zugehörig die zeitgleiche Scheune, jetzt Rathausstraße 4.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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