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Giebelständiges, verputztes Fachwerkbauernhaus und durch die Hofmauer mit ihm verbundene, überdachte Wageneinfahrt mit Prellsteinen und rundbogiger Fußgängerpforte.
Das Haus mit Krüppelwalm im Erdgeschoss massiv erneuert, hierbei die Giebelwand abgeschrägt. Es entstand ein Geschossvorsprung, der die im Obergeschoss erhaltene Rähmkonstruktion des 18. Jahrhunderts verdeutlicht.
Städtebaulich wichtig im Ensemble mit den Häusern Nrn. 24 und 26.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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