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Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus einer ehemaligen Hofreite, mit Krüppelwalm. Typischer Rähmbau, erbaut 1850, mit regelmäßiger Fassadengliederung zu drei Fensterachsen und Geschossteilung mit Holzgesimsen, auch traufseitig auf Symmetrie angelegt; dort hölzerne Eingangsüberdachung um 1900. Seitlich zur Wiedstraße noch erhaltene Außentoilette im Obergeschoss, tonnengewölbter Keller.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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