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Zweigeschossiges, verputztes Bauernhaus mit überkragendem Fachwerkobergeschoss, Krüppelwalmdach, angebaute überdachte Toreinfahrt und Rundbogeneingang.
Wichtig im Ensemble mit den Häusern Taunusstraße 13 und 24. Erdgeschoss in jüngerer Zeit massiv erneuert, im Obergeschoss könnte Sichtfachwerk des 16./17. Jahrhunderts verborgen sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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