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Dreigeschossiges, giebelständiges Fachwerkbürgerhaus, dessen Umriß auf ein Bauwerk der Zeit um 1500 hinweist; das Fachwerk ist verputzt und mit Schiefer verkleidet. Das offenbar noch weitgehend ungestörte Dach mit Schopfwalm und erhaltener Firstnadel. Die übrigen Geschosse sind von nachträglichen Veränderungen gekennzeichnet. Das Gebäude ist dennoch aufgrund des hohen vermuteten Baualters Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |