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Bauern- und Winzerhofreite, im Torbau 1575 datiert. Giebelständiges, verputztes Wohnhaus, wohl Sichtfachwerk im Obergeschoss, Erdgeschoss massiv erneuert; im hinteren Hausteil alter Winzerkeller. Rückwärtige Scheune des 18. Jahrhunderts z. T. in Fachwerkkonstruktion mit rundbogigem Kellereingang aus Sandstein. Dach mit alten Biberschwanzziegeln. Zugehörig der Torbau mit stark profiliertem Gesimsbrett. Städtebaulich wichtig im Ensemble mit den Bauten Vorderstraße 10 und 12.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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