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Giebelständiges Bauernhaus mit Satteldach; Sichtfachwerk im Obergeschoss über hohem, massivem Erdgeschoss und Bruchsteinsockel. Die nur straßenseitig freigelegte Rähmkonstruktion zeigt halbe Mannfiguren mit geschnitzten Kopfwinkelhölzern, geschweifte genaste Streben, Feuerböckchen, Andreaskreuz im Giebel und ist um 1650 zu datieren. Wichtig auch im Ensemble mit den überdachten Toreinfahrten und den Nachbarhäusern Vorderstraße 10 und 11.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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