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Am ehemals südöstlichen Ortsausgang, im größeren Umfeld der Kirche, haben sich älteste Teile der bäuerlichen Wohnbebauung erhalten. Insbesondere die Häuser Erbsengasse 5 und 7 mit ihren großen überdachten Hoftoren bewahren neben der Kirche ein Bild des ehemals dörflichen Hattersheim.
Wichtig ebenso das Anwesen Hauptstraße 29, eines der ältesten Fachwerkhäuser Hattersheims. Darüber hinaus ist diese Gesamtanlage bestimmt durch die Umstrukturierung zu Beginn des 20. Jahrhunderts, die eine Wandlung von bäuerlicher zu städtischer Struktur in Gang setzte. Dies schließt den Neubau der Kirche 1914/15 ein.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |