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Diese Gesamtanlage umfasst den ehemaligen Thurn- und Taxis''schen Posthof, die in seinem Umfeld entstandenen Gasthöfe und Posthalterei. Die Gebäude entstammen vorwiegend der Zeit der stärksten Frequentierung des Posthofs im 18./19. Jahrhundert. Hierzu gehören auch die zwischen sog. Schlocker-Hof und Posthalterei gelegenen Grünflächen, der südwestliche Teil mit erhaltener gärtnerischer Gestaltung des 19. Jahrhunderts (Buchshecken). Ablesbar ist die ehemalige Begrenzung der Anlage im Westen und Osten durch Gartenmauern.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |