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Giebelständiges Fachwerkhaus mit Satteldach, Rähmkonstruktion der Zeit um 1700. Qualitätvolles, zweigeschossiges Sichtfachwerk mit profiliertem Rähm, die Mannfiguren mit geschnitzten Kopfstreben, Halsriegeln, Streben und Gegenstreben.
Auch von städtebaulicher Bedeutung im Nahbereich der Kirche und im Ensemble mit den Nachbargebäuden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |