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Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus der ehemaligen Altmünstermühle, erste Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die urkundliche Erwähnung der Bauzeit 1.3.1680 betrifft wohl einen Vorgängerbau. Stark profiliertes Stockwerkgesims. Rähmkonstruktion mit geschosshohen, teils gekrümmten Streben. Eingang mit geschweifter Überdachung auf Holzpfeilern. Im 19. Jahrhundert erneuertes Dach, veränderte Nordseite. Als Rest der Mühle, deren Wirtschaftsteile vollständig umgebaut oder durch Neubauten ersetzt wurden, von historischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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