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Doppelhaus um 1902. Baukünstlerisch interessanter, mit markanten Zwerchhäusern versehener Umbau unter Verwendung der alten Stallungen des Gasthauses „Zum Engel" (siehe Hauptstraße 25). Baugliederung mit durchlaufendem Gesims und Ecklisenen, diese wie das Erdgeschoss genutet, kräftig profiliertes und gezahntes Hauptgesims. Die Zwerchhäuser mit abgetreppter Umrahmung des Giebels wirksam betont. Beeinträchtigung der linken Haushälfte durch neuere Fenstereinbauten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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