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Langgestreckter, traufständiger Fachwerkbau mit Satteldach, die Hofeinfahrt mit einem Zwerchhaus gleicher Firsthöhe überbaut. Erdgeschoss in jüngerer Zeit z. T. massiv ausgemauert, in Obergeschoss und Giebelwand typisches konstruktives Fachwerk des 18. Jahrhunderts mit geschosshohen Streben und nahezu regelmäßiger Fensteranordnung. Der Gasthof mit seinen ehemaligen zugehörigen Stallungen ist ebenso von historischer wie städtebaulicher Bedeutung in der Lage gegenüber der Kirche und am ehemaligen Ortsausgang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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