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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkbürgerhaus mit Krüppelwalmdach, errichtet vermutlich in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts; eine Bauinschrift in der Schwelle des 1. Obergeschosses nennt den Bauherren NIKOLAUS SEULBURGER und seine Ehefrau ANNA MARGARETA. Sie enthält sicher auch das Baudatum, wird aber teilweise durch einen Erker verdeckt, der Anfang des 20. Jahrhunderts ergänzt wurde und als Reminiszenz an den im 19. Jahrhundert beseitigten Erker des Butzbacher Rathauses gedacht war. Auf die Zeit dieser Umgestaltung geht auch das Fachwerk des Erdgeschosses zurück mit im Detail gotischen Schmuckformen. Als Bauherr des insgesamt als malerisch zu charakterisierenden Umbaus wird der damalige Eigentümer Bäckermeister Heil überliefert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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