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Der Kirche schräg gegenüberliegendes, giebelständiges Wohnhaus eines ehemaligen Zweiseithofes, die angebaute überdachte Toreinfahrt erhalten. Die zweigeschossige, verputzte Fachwerkkonstruktion auf hohem Sockel mit Geschossüberstand über massiv erneuertem Erdgeschoss lässt auf ein Sichtfachwerk des 17. Jahrhunderts schließen. Geschossteilung mit Holzgesimsen, Kranzgesims traufseitig mit Klötzchenfries.
Vermutlich ältestes erhaltenes Fachwerkhaus Hattersheims, zudem städtebaulich wichtiger, maßstabgebender Bau im Kirchenbereich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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