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Als Engelsmühle, nach dem Namen des Besitzers, 1710 erbaut, 1770 zur Ölmühle umgebaut, 1910 vom Verein deutscher Ölfabriken übernommen. Damals waren rund 80 Arbeiterinnen und Arbeiter beschäftigt. Nach Stilllegung zeitweise Leerstand, heute Nutzung als Gaststätte.
Fachwerkwohnhaus von 1710 mit Krüppelwalm, östlich im Winkel angebaut ehemaliges Wirtschaftsgebäude. Das Erdgeschoss des Wohnhauses massiv, im Obergeschoss einfaches Fachwerk heute verputzt, regelmäßige Fenstergliederung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |