Wasserwerkchaussee (Foto: C. Krienke, LfDH)
Außerhalb Ortslage, Wasserwerk
Außerhalb Ortslage, Wasserwerk, Anbau von 1926/27
Wasserwerkchaussee (Foto: C. Krienke, LfDH)
Außerhalb Ortslage, Wasserwerk, Dampfmaschine
Außerhalb Ortslage, Wasserwerk, Innenraum
Außerhalb Ortslage, Wasserwerk, Kessel
Außerhalb Ortslage, Wasserwerk, Drehtür
Außerhalb Ortslage, Wasserwerk, Kessel
Außerhalb Ortslage, Wasserwerk, Dampfmaschine
Außerhalb Ortslage, Wasserwerk, Innenraum
Außerhalb Ortslage, Wasserwerk, Kessel
Außerhalb Ortslage, Wasserwerk, Eingang
Außerhalb Ortslage, Wasserwerk, Fensterdetail
Außerhalb Ortslage, Wasserwerk, Seitenansicht
Außerhalb Ortslage, Wasserwerk, Anbau
Außerhalb Ortslage, Wasserwerk, Kessel
Außerhalb Ortslage, Wasserwerk, Maschinen- und Kesselhaus
Außerhalb Ortslage, Wasserwerk, Konstruktionsdetail
Außerhalb Ortslage, Wasserwerk, Dampfmaschine
Außerhalb Ortslage, Wasserwerk, Innenraum
Außerhalb Ortslage, Grundwasser-Pumpwerk, Ansicht von Osten
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Main-Taunus-Kreis
Hattersheim
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Wasserwerk
Flur: 8, 11, 12, 15, 16, 17, 18
Flurstück: 2, 3, 4, 1, 282/2, 184, 136/5, 137/79, 138/25, 139/31, 142/76, 69/2, 80, 83/2, 84/3, 85/2, 86/1, 101/78, 107/59, 110/60, 114/66, 115/66, 120/80, 121/80, 79/3, 85, 90/69, 95/44, 97/45, 98/45, 49, 50, 62/59, 67/48, 68/58, 55, 56, 57, 58, 60, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 75, 76, 77, 83

Grundwasser-Pumpwerk der Stadt Frankfurt am Main, errichtet 1907. Entwerfender Architekt Hans Dasen, städtischer Baumeister am Tiefbauamt, technische Entwürfe Magistratsbaurat Dr.-Ing. Schellhase, Direktor der Frankfurter Wasserversorgung. Baukomplex in den Formen des Jugendstils mit funktionsfähig erhaltener, originaler technischer Ausstattung, insbesondere Dampfmaschine von 1927. Technische Neuerungen gegenüber früheren Anlagen waren die Einschaltung einer Vorpumpe mit Entsäuerungsanlage sowie die Tieferlegung der Vorpumpen.

Das Werk besteht aus dem großen Maschinensaal, überdeckt mit einem mächtigen, aus dem Mansarddach entwickelten "Glockendach" mit drei überkuppelten Lüftungsaufsätzen. Am Ostgiebel wölbt sich der weit auskragende Ortgang, in einer Bogennische drei liegende Fensterovale einschließend, über den mit steilem Walmdach querliegenden Eingangsbau. Über dem Portalbogen der Vorhalle wird die Axialität durch ein Zwerchhaus betont. Kräftige Pfeiler, die ohne Unterbrechung vom rustizierten Sockel aus fränkischem Kalkstein bis unter die Traufe reichen, trennen die vier Fensteröffnungen der südlichen Längswand. Die eigentlichen Fensteröffnungen liegen in der konvexen Außenwand einer in die Öffnung hineingestellten Zylinderfläche. Diese ist bis zur Traufhöhe des Eingangsbaues durch einen Rundbogen ausgeschnitten und ist über dem Bogenrücken horizontal aufgetrennt. Zwei schmalrechteckige Pfeiler, vor der konvex gekrümmten Fläche als Lisenen sichtbar, dritteln die Öffnung auf Fenstermaß.

Nördlich anschließend Maschinen- und Kesselhaus, Kohlenlager sowie östlich Anbau mit Sanitärräumen, Akkumulatorenraum und Schlackenaufzug, Schornstein.

Der in Beton und Backsteinmauerwerk erstellte Rohbau erhielt einen Sockel aus kräftig bossierten Kalksteinen, Wände in hellgelbem Putz, farbig glasierte Wandfliesen im Bereich der Fensterstürze und Brüstungen, rote Biberschwanzziegeldeckung. Ergänzungen und Ausbauten 1926/27 in zeittypischen, sich einfügenden Architekturformen.

Herausragendes technisches Denkmal auch in Bezug auf den außergewöhnlich guten Erhaltungszustand der technischen und baulichen Ausstattungsstücke und Details.

Zum Denkmalumfang des Wasserwerks gehörig die heute für den Autoverkehr gesperrte Wasserwerkchaussee, beginnend zwischen Hattersheim und Okriftel, 1905 erbaut als Zufahrtsstraße zum Wasserwerk. Sie ist etwa zwei Kilometer lang, mit gut erhaltenem Kopfsteinpflaster ausgelegt und zweireihig von alten Winterlinden gesäumt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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