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Wohnhäuser für Beschäftigte der Eddersheimer Schleuse, 1929 errichtet. Die kleine Siedlung, bestehend aus vier Doppelhäusern für Schleusenarbeiter sowie zweien für Beamte und Angestellte, ist in sich symmetrisch angelegt. Unterschieden sind die Häuser nach ihrer Lage auf den großen Grundstücken, der Größe und Gestaltung der fassadenbestimmenden Zwerchhäuser. Eingeschossige, traufständige Baukörper mit hohen, schiefergedeckten Satteldächern, mittigen Zwerchhäusern und rückseitig angeschobenen Satteldach-Nebengebäuden, ehemals vermutlich Ställe, im Sinne der Selbstversorgung.
Belebt werden die schlichten Putzbauten durch Gliederungselemente und Details wie Sockel und Treppenwangen in Sandsteinrustika, Sandsteingewände, lanzett- oder segmentbogenförmige Giebelfenster, betonten abgewinkelten Ortgang.
Nördliche Erweiterung der Siedlung an der Kraftwerkstraße Anfang der dreißiger Jahre durch drei traufständige Doppelhäuser gleicher Konzeption mit rückwärtigen Nebengebäuden.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |