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Verputztes Fachwerkwohnhaus mit Satteldach an der städtebaulich wichtigen Stelle Ecke Zanggasse. Das giebelständige Satteldachhaus ist im Erdgeschoss massiv erneuert, im Obergeschoss vermutlich Rähmkonstruktion des 18. Jahrhunderts.
Zugehörig das giebelständige Nebengebäude, das ehemalige Backhaus. Im ersten Stock lag ehemals die Wohnung des Nachtwächters.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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