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Vollständig erhaltener Zweiseithof mit giebelständigem Wohnhaus an der Straße, Ställen und traufständiger Scheune im Hof.
Städtebaulich wichtige Markierung des alten Ortseingangs. Unter dem Verputz des zweigeschossigen Wohnhauses nach sichtbaren konstruktiven Details, wie beispielsweise traufseitigem Geschossüberstand, eine Rähmkonstruktion des 16./17. Jahrhunderts zu vermuten (überliefert das Jahr 1570), das Erdgeschoss massiv erneuert.
Im Innern der großen Scheune Fachwerkwand mit Mannfigur und Lehmstakung, vermutlich ehemalige Außenwand, im 18. Jahrhundert in Fachwerk mit Ziegelausfachung erweitert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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